Betreuungen einrichten

Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Betreuer/innen unterstützen diese Menschen im Sinne eines „Managements auf Zeit“.

 

So wird eine Betreuung eingerichtet

Die örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht stellen einen Betreuungsbedarf fest. Oft geschieht das aufgrund von Informationen aus der Nachbarschaft oder von Verwandten. Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, müssen die zuständigen Richter/innen den betroffenen Menschen anhören – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Mitspracherecht haben die Betroffenen zum Beispiel bei der Betreuerauswahl. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall übernimmt.

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Betreuung ist keine Entmündigung

Eine Betreuung ist keine Entmündigung und wird im Höchstfall für sieben Jahre eingerichtet. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann die betreute Person jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Betreuungszeit eine erneute Anhörung statt. Danach wird über eine Wiederaufnahme oder die Auflösung der Betreuung entschieden. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Auch wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, kann die betroffene Person im Regelfall weiterhin eigenverantwortlich handeln. Eine Ausnahme bildet ein Einwilligungsvorbehalt.

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Bedarf an Betreuung steigt

Vergleicht man die Anzahl von Betreuungen in den vergangenen Jahren, wird deutlich, dass der Unterstützungsbedarf stetig steigt. Wurden 1995 noch 625.000 Menschen betreut, waren es zehn Jahre später bereits knapp 1,2 Millionen – also fast doppelt so viele. Gründ hierfür gibt es viele: Das durchschnittliche Alter wächst, Familienstrukturen lösen sich auf und soziale Einrichtungen können aufgrund finanzieller Einschränkungen weniger leisten. Zudem wird es immer schwieriger, soziale Unterstützungsleistungen zu beantragen und zu erhalten. Auch die Zahl der Menschen mit Behinderungen und komplexen Problemlagen nimmt zu. Rechtliche Betreuung ist demnach aus dem sozialen Sicherungs- und Versorgungssystem nicht mehr wegzudenken.

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Betreuung und mehr

Die Zahl von Menschen in komplexen Problemlagen steigt. Da Betreuer/innen und Betreuungsvereine viele Kompetenzen vorhalten – zum Beispiel in den Bereichen Recht, Medizin, Psychologie, Versicherungswesen – können sie Menschen vielfältig unterstützen. Oftmals bieten Betreuer/innen, und hier vor allem größere Bereuungsbüros und -vereine, eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an. Dies können sein:

  • Beratung zu Pflegedienstleistungen
  • Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget
  • Schuldnerberatung
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer/innen

 

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Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
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