Sie sollten für den Ernstfall vorsorgen: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Sie unterstützen soll, falls eine Betreuung für Sie eingerichtet wird. Dies ist sinnvoll, weil Sie so eine Person Ihres Vertrauens einsetzen können und nicht Gefahr laufen, dass das Gericht jemanden bestellt, mit dem Sie eventuell gar nicht einverstanden wären. Um den richtigen Betreuer oder die richtige Betreuerin für Sie zu finden, kann das BdB-Qualitätsregister sehr hilfreich sein. Dieses Qualitätsregister zeigt, wer welche Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Betreuer/innen, die im BdB-Register eingetragen sind, haben bestimmte Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Unter anderem müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflektieren.
Weitere Informationen finden Sie auf www.bdb-qr.de
Neben der Person können Sie mit einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wie sich Ihr/e Betreuer/in in bestimmten Situationen verhalten soll oder wie bestimmte Dinge zu regeln sind. Die Betreuungsverfügung muss von Betreuer/innen beachtet werden. Ausnahmen bilden folgende Situationen: Die betroffene Person hat ihren diesbezüglichen Willen aufgegeben oder die Verfügung läuft deren Wohl zuwider.