Das Persönliche Budget

Seit 2008 haben behinderte Menschen den rechtlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Mit dem Budget können sie Leistungen selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben.

In der Praxis wird das Persönliche Budget noch wenig nachgefragt, denn bei den beteiligten Akteuren - Budgetnehmer/innen, Budgetgebern und Leistungserbringern - fehlt es nach wie vor an ausreichenden Informationen und Beispielen, wie das Persönliche Budget beantragt, bemessen, ausgezahlt, erbracht und überprüft werden kann. Interessierten Budgetnehmer/innen mangelt es außerdem häufig an adäquater Beratung und Unterstützung. Betreuer/innen sind prädestiniert dafür, diese Form der Beratung und Unterstützung zu leisten. Oftmals sind Aufgaben, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets anfallen, auch bereits Teil einer geführten Betreuung. Überwiegend stellt das Führen eines Persönlichen Budgets allerdings andere Anforderungen an Betreuer/innen, die mit zusätzlichen Leitungen verbunden sind. Diese Mehrarbeit allerdings wird über die pauschalierte Vergütung von Berufsbetreuer/innen nicht abgedeckt.
 
Die Finanzierung von Beratungs- und Assistenzleistungen bei der Umsetzung von Persönlichen Budgets ist derzeit nicht gesetzlich geregelt. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass 65 Prozent der Budgetnehmer/innen auf Unterstützung angewiesen sind – nicht wenige hiervon langfristig. Deshalb müssen unterstützende Dienstleistungen wie zum Beispiel eine Budgetassistenz flächendeckend vorhanden sein. Der BdB fordert die Politik auf, hier Lösungen zu entwickeln.







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