Betreuung – ein Beruf für mich?

Sie planen, rechtlicher Betreuer bzw. rechtliche Betreuerin zu werden, und fragen sich, ob Betreuung ein geeigneter Beruf für Sie sein könnte? Hierzu haben wir eine Reihe nützlicher Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen ersten Einblick in dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld zu ermöglichen.

1,3 Millionen Menschen sind in Deutschland derzeit auf Betreuung angewiesen – rund 12.000 berufliche Betreuer/innen übernehmen die Beratung, Unterstützung und Vertretung dieser Menschen. Expert/innen rechnen mit einem zunehmenden Bedarf an Betreuer/innen.

Gemessen an anderen Berufen ist Betreuung ein sehr junger Beruf, der sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt hat. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz ermöglich alten, kranken und behiderten Menschen, die sich im Leben schwer zurechtfinden, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und achtet die Würde des Menschen. Aus dem Gesetz ergibt sich die Aufgabenstellung für Betreuerinnen und Betreuer, die wir Ihnen im Folgenden näherbringen wollen.


Berufsverbände einig über die Notwendigkeit von Zulassungskriterien

Transparente Eignungskriterien für die Zulassung von Berufsbetreuer/innen sind erforderlich. Dies ist übereinstimmende Meinung des Betreuungsgerichtstages (BGT), des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer (BVfB), der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo), der Caritas und des BdB. In einer gemeinsamen Abschlusserklärung eines Gesprächs vom 14. März 2012 in Kassel wird diese Notwendigkeit festgestellt und die Bereitschaft erklärt, gemeinsam eine Empfehlung für bundesweite Eignungskriterien zu erarbeiten und für deren Verbreitung und Akzeptanz zu sorgen.

Zu dem Gespräch hatte der BGT eingeladen und damit den Impuls eines Gespräches, das der BdB im Oktober 2011 mit Betreuungsbehörden geführt hatte, aufgegriffen. Erfreulich ist, dass erstmals seit langer Zeit alle im Betreuungswesen tätigen Verbände zu einer gemein-samen Position gekommen sind und die Bereitschaft erklärt haben, zu gemeinsamen Emp-fehlungen zu kommen, was für deren Akzeptanz von erheblicher Bedeutung sein dürfte.
Mit der zu erarbeitenden Empfehlung sollen letztlich auch gesetzliche Zulassungskriterien, die im Abschlussbericht der Interdisziplinären Arbeitsgruppe leider nicht vorgesehen sind, vorbereitet werden. Die Abschlusserklärung kann hier im vollen Wortlaut gelesen werden.








Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
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