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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Homepage

Wie komme ich auf interne Seiten für Mitglieder?

Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und ihrem Passwort (beim ersten Login Ihr Geburtsdatum) ein. Danach haben Sie vollen Zugriff auf alle Seiten im Mitgliederbereich.


Wie komme ich auf interne Seiten für den Länderrat, Landesvorstände und Delegierte?

Wenn Sie ein Gremienmitglied sind, haben Sie vollen Zugriff auf alle internen Seiten für Länderratsmitglieder, Landesvorstände und Delegierte, sobald Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und ihrem Passwort (beim ersten Login Ihr Geburtsdatum) einloggen.


Wo finde ich eine Sitemap?

Da die BdB-Homepage ständig aktuellen Kampagnen angepasst wird, finden Sie keine Sitemap. Sollten Sie Probleme haben, eine Unterseite zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter info@bdb-ev.de.


Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei Shopbestellungen?

Sie erhalten eine Rechnung. Zahlungen per Kreditkarte sind zur Zeit noch nicht möglich.


Wie lege www.bdb-ev.de als Startseite bzw. Bookmark an?

Um www.bdb-ev.de als Startseite Ihres Browsers zu bestimmen, müssen sie unter Extras den Menupunkt Einstellungen anklicken und auf der Registrierkarte "Allgemeines" die Adresse als Startseite eingeben und abspeichern. Um eine Bookmark anzulegen, ziehen Sie den Seitentitel oben aus dem Browser-Fenster in die darüber liegende Leiste.

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Fragen zum BdB e. V.

Warum soll ich Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft im BdB bietet viele Vorteile: Vergünstigungen bei Versicherungen, Softwareprogrammen, Telefonverträgen, Bahnreisen und Hotelbuchungen, eine kostenlose Rechtsberatung sowie die kostenlose Zusendung der Publikationen des BdB. Die Teilnahme an Seminaren der BdB-Partner ist für Mitglieder mindestens 10 Prozent günstiger. Der BdB setzt sich außerdem in der Öffentlichkeit und bei der Politik für die Belange der Berufsbetreuer ein.

 

Warum soll ich Mitglied im QR werden?

Mit einer Mitgliedschaft im Qualitätsregister setzen Sie Ihre Qualität aktiv als Werbung in eigener Sache ein und unterstützen gleichzeitig Ihren Berufsstand: Je mehr Betreuer/innen sich eintragen lassen, desto größer die Wirkungskraft des Registers.

 

Wie kann ich mich beim BdB oder in meiner Landesgruppe engagieren?

Sie möchten den BdB oder Ihre Landesgruppe in der Verbandsarbeit unterstützen? Am besten setzen Sie sich mit dem Sprecher Ihrer Landesgruppe in Verbindung oder wenden sich an Herrn Kaufmann von der Geschäftsstelle des BdB.


Wie kann ich die politische Verbandsarbeit des BdB unterstützen?

Im Rahmen der Kampagnen des BdB können Sie den BdB und Ihre Landesgruppe aktiv unterstützen, indem Sie  sich an der Vorbereitung beteiligen, teilnehmen und Mailing- oder Unterschriftenaktionen unterstützen.

Außerdem können Sie Aufrufen des BdB oder Ihrer Landesgruppe z.B. zur Zeichnung von Petitionen folgen.

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Fragen zum Thema Betreuung

Was macht ein Berufsbetreuer? Welche Ausbildungen gibt es?

Die Anforderungen an den Beruf sind hoch: Betreuung umfasst Beratung, Unterstützung und Vertretung behinderter oder alter Menschen auf der Basis psychosozialer und rechtlicher Kompetenzen. Sie ist ein bewusster und geplanter interaktiver Prozess. Ein sozialwissenschaftliches oder sozialpädagogisches Studium bietet eine gute Grundlage, die komplexen Aufgaben im Berufsfeld Betreuung anzugehen. Es gibt keine eindeutige Qualifikationsvoraussetzung für den Beruf. Zusatzausbildungen und Weiterbildungen sind erforderlich, um auf dem Laufenden zu bleiben und um grundlegende Qualitätsstandards zu erfüllen.

Der BdB hält es langfristig für sinnvoll, einen Masterstudiengang "Betreuung" mit verschiedenen Partnern zu etablieren.

 

Wie wird man Berufsbetreuer?

Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Betreuerin oder Betreuer werden möchten, dann wenden Sie sich zunächst an die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen. Darüber hinaus gibt es in vielen Regionen Veranstaltungen und Fortbildungen, die Betreuung zum Thema machen. Im BdB-Qualitätsregister finden Sie weitere Anhaltspunkte zu den Anforderungen, die Sie als Betreuer/in erfüllen müssen. Eine ganz wichtige Frage sollten Sie sich gleich zu Beginn stellen: Ist der Markt in meiner Region bereits gesättigt oder werden zusätzliche Berufsbetreuer/innen gebraucht? Die Situation gestaltet sich von Bundesland zu Bundesland und von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Während in einigen Bezirken oder Städten noch Kapazitäten für zusätzliche Betreuer/innen frei sind, gibt es in anderen Gegenden kaum Bedarf.

 

Wie kommt eine Betreuung zustande?

Die örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht stellen einen Betreuungsbedarf fest. Oft geschieht das aufgrund von Informationen aus der Nachbarschaft oder von Verwandten. Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, müssen die zuständigen Richter/innen den betroffenen Menschen anhören – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Mitspracherecht haben die Betroffenen zum Beispiel bei der Betreuerauswahl. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob letztlich eine Betreuung eingerichtet und wer mit dem Fall betraut wird.

 

Was bedeutet „Betreuung“? Wird der Betreute entmündigt?

Eine Betreuung ist keine Entmündigung und wird niemals für unbestimmte Zeit eingerichtet. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann die betreute Person jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Betreuungszeit eine erneute Anhörung statt. Danach wird über eine Wiederaufnahme oder die Auflösung der Betreuung entschieden. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung ermöglicht den Betroffenen, weiterhin eigenverantwortlich zu handeln.

 

Was leisten Berufsbetreuer?

Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Junge und Alte, Männer und Frauen, Vermögende und Mittellose. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Diese Menschen unterstützen wir – damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten. Wir eröffnen Chancen, indem wir

  • Menschen aus hoffnungslosen Situationen heraushelfen,
  • funktionierende Netzwerke aufbauen,
  • Potenziale wecken und Ressourcen nutzbar machen,
  • Wege zur finanziellen Absicherungund Entschuldung aufzeigen.

Betreuung ist Management auf Zeit. Zur Betreuung gehören nicht: pflegerische Tätigkeiten, Fahrdienste, Einkaufen oder das Plauderstündchen am Nachmittag.

 

Wer bezahlt Betreuung?

Wer Vermögen besitzt, muss die Kosten für die Betreuung selber zahlen. Bei mittellosen Betreuten übernimmt der Staat die Finanzierung und die Betreuer/innen werden in diesem Fall direkt vom Amtsgericht bezahlt. Die Vergütung erfolgt pauschal und mit einem Höchststundensatz von 44 Euro.

 

Was verdienen Berufsbetreuer/innen?

Die Bezahlung von Betreuer/innen ist im Vormünder- und Berufsbetreuervergütungsgesetz geregelt. Generell gilt: Betreuungen werden pauschal vergütet. Alle Betreuungen werden nach dem gleichen Schlüssel behandelt. Der Inklusivstundensatz liegt je nach Qualifikation bei 44 Euro bzw. 33,50 Euro und 27 Euro. Hierin enthalten sind sowohl die Mehrwertsteuer sowie eine Aufwandspauschale für Fahrtkosten, Telefon, Kopien und Porto.
Die anrechenbaren Stunden sind abhängig von der Vermögenslage der Klient/innen, der Art ihrer Unterbringung sowie der Länge der Betreuung (siehe Tabelle). Zum Beispiel: Wer einen mittellosen Menschen, der im Heim lebt, im dritten Jahr betreut, kann hierfür pro Monat zwei Stunden anrechnen. Das sind im Höchstfall 88 Euro.

 

Welche Steuern müssen Betreuer/innen zahlen?

Grundsätzlich gilt, Berufsbetreuer sind verpflichtet zur Abgabe von Einkommens- und Umsatzsteuer. Neues zum Steuerrecht finden Sie auch unter Rechtliche Themen.

 

Wie arbeiten Betreuer mit Ärzt/innen zusammen?

Ärzt/innen dürfen bei nicht einwilligungsfähigen Patient/innen nur mit Zustimmung des Betreuers oder der Betreuerin handeln – so steht es im Gesetz. Stehen medizinische Eingriffe oder Behandlungen bevor, müssen Betreuer/innen ihre Klient/innen beraten und unterstützen bzw. stellvertretend für sie handeln. Betreuer/innen müssen umfassend über die medizinische Situation informiert werden, z.B. über

  • eindeutige Diagnose
  • Chancen und Risiken der Behandlung
  • alternative Behandlungsmöglichkeiten
  • notwendige Medikamente und deren Auswirkungen
  • Therapieplan

Berufsbetreuer/innen müssen für ihre Klient/innen z.B.

  • einen Behandlungsvertrag abschließen
  • Einsicht in die Patientenunterlegen nehmen
  • die Koordination zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sicher stellen
  • die Rehabilitation fördern

Generell gilt: Solange ein betreuter Mensch in bestimmten Situationen für sich selbst entscheiden kann, ist die Einwilligung des Betreuers oder der Betreuerin nicht notwendig.

 

Wo kann ich mich als Betreuer beraten lassen?

Der BdB hat eine telefonische Beratungsstelle für rechtliche Themen und zur Gesundheitssorge. Außerdem bieten einige Landesgruppen Betreuer-Stammtische und Kollegiale Beratung an.

 

Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich eine Betreuung suche?

Ein sinnvoller Weg führt über das Qualitätsregister des BdB. Dort kann man nach qualifizierten Betreuer/innen in der eigenen Region suchen.

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Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Brodschrangen 3-5 • 20457 Hamburg • Telefon: 040 - 38629030 • Telefax: 040 - 38629032
E-Mail: info@bdb-ev.de • Internet: www.bdb-ev.de