Das Persönliche Budget

Seit 2008 haben behinderte Menschen den rechtlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Mit dem Budget können sie Leistungen selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben.

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Zu viele Widerstände

Wie weit Theorie und Praxis auseinanderliegen, belegt eine Studie nun schwarz auf weiß: Der seit 2008 bestehende Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (PB) leidet in der Realität unter allerlei Hemmnissen. Eine vom BdB in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sowohl Betreuer/innen als auch Klient/innen gegen zahlreiche Widerstände kampfen müssen, um passgenaue Hilfen zu gestalten.

Hier finden Sie die Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) als Download.








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