BdB plant Verfassungsbeschwerde

Neben der politische Kampagne zur Verbesserung der materiellen Rahmenbedingungen der Betreuungsarbeit plant der BdB, auch den Rechtsweg über eine Verfassungsbeschwerde zu beschreiten. Ein solches Verfahren könnte wie folgt aussehen: Ein Betreuer, eine Betreuerin beantragt eine höhere Vergütung als im VBVG vorgesehen. Das Betreuungsgericht würde das sicher ablehnen. Der/die Betreuer/in legt Beschwerde ein und verfolgt diesen Weg – unterstützt und mitfinanziert vom BdB – durch alle Instanzen hindurch. Erst dann kann beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben werden.


Voraussetzung für ein Musterverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der/die Betreuer/in für eine Verfassungsbeschwerde den Nachweis erbringen müsste, dass in einem Zeitraum von 24 Monaten durch die geführten Betreuungen kein angemessenes Einkommen erzielt werden konnte. Es müssten also alle Einnahmen in diesem Zeitraum betrachtet und der geleisteten und erforderlichen Arbeit gegenübergestellt werden. Dafür ist eine exakte Dokumentation aller Tätigkeiten in diesem Zeitraum erforderlich.


Mitwirkung gefragt

Der BdB sucht Betreuer/innen, die die gerichtliche Auseinandersetzung durch entsprechende Daten  unterstützen wollen. Gesucht werden Mitglieder, die entweder bereits über eine entsprechende Dokumentation ihrer Arbeit verfügen oder bereit sind, in Zukunft eine solche anzufertigen. Wer hier mitwirken möchte, wende sich bitte an die Stabsstelle Materielle Interessen. Kontakt: Ina Hellmers, Tel. 040/38629034








Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Brodschrangen 3-5 • 20457 Hamburg • Telefon: 040 - 38629030 • Telefax: 040 - 38629032
E-Mail: info@bdb-ev.de • Internet: www.bdb-ev.de

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