Diese 5-tägige BdB-Fortbildung für Berufseinsteiger vom 26.03. bis 30.03 2012 vermittelt einen differenzierten Einblick in die komplexen Handlungsfelder, die praktischen Anforderungen und die Begründungszusammenhänge rechtlicher Betreuung. Themenschwerpunkte sind das Betreuungsrecht, die professionelle Interaktion mit den Klient/innen und die betrieblichen Grundlagen der Berufsbetreuung. Übergeordnetes Thema ist die Idee einer unterstützten Selbstbestimmung, die von den individuellen Stärken und Handlungsmöglichkeiten der betreuten Menschen ausgeht und ihre Bürgerrechte in den Mittelpunkt rückt.
Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen eine ethische Grundhaltung für ihre berufliche Tätigkeit entwickeln und wissen, welche Kompetenzen und Kenntnisse für die qualifizierte Betreuungsarbeit Voraussetzung sind.

1. Seminartag (10:00 bis 18:30 Uhr) – Iris Peymann
• Geschichte der rechtlichen Betreuung: Von der Entmündigung zur unterstützten Selbstbestimmung
• Einführung in die gesetzlichen Grundlagen: Welche Arbeitsaufträge und Pflichten sind im Betreuungsrecht definiert?
• Akteure und Verfahren im Betreuungswesen
- die Akteure und ihre Funktionen
- Verfahrensabläufe vor und nach der Betreuerbestellung
- Betreuungsverfahren aus Betroffenensicht
• Berufsbild im Überblick: Ziele, Aufgaben, berufsspezifische Funktionen, Arbeitsmethoden, Prinzipien, Rahmenbedingungen
• Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung: Praxisbezogene Einführung in die grundlegenden Dimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität
• Berufseinstieg: Länderspezifische Einstiegsszenarien, Möglichkeiten individueller Beratung, Aufbau von Kontakten, Planung der eigenen Weiterbildung, Selbstsorge
2. Seminartag (9:00 bis 18:30 Uhr) – Iris Peymann
• Das Vertretungsmandat und die Rechtsposition der Betreuten
- Rechtliche Betreuung und Geschäftsfähigkeit
- Vertretung als letztes Mittel
- Erwartungen Dritter
• Maßnahmen gegen den Willen der Betreuten: Einwilligungsvorbehalt und freiheitsentziehende Maßnahmen
- Willensfähigkeit: Kriterien?
- Möglichkeit der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen (Werdenfelser Weg, Patientenverfügungen)
- Zwangsunterbringungen in der Praxis
- Vermeidung von Gewalt im Rahmen notwendiger Unterbringungen
- Betreuungsrecht und PsychKG
- Kritik und Handlungsvorschläge von Psychiatrieerfahrenen
• Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
• Zusammenarbeit mit dem Gericht und der Betreuungsstelle:
Jahresbericht und Rechnungslegung
• Persönliche Voraussetzungen: Reflexions- und Entscheidungskompetenz, Rollenklarheit, Konfliktfähigkeit
• Mögliche Nebentätigkeiten im Überblick: Verfahrenspflegschaft, Budgetassistenz, Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige, Nachlasspflegschaften
3. Seminartag (9:00 bis 18:00 Uhr) – Annette Hunke
• Einführung in das Sozialrecht und die Wege der Durchsetzung von Rechts- und Leistungsansprüchen
- Sozialleistungsbereiche, insbesondere I, II, V, IX und XII
- Sozialleistungen im Überblick
- Leistungsbescheide verstehen, Bedarfe errechnen
- Vermögensgrenzen, Mehrbedarfe
- Mitwirkungspflichten
- Klagen vor dem Sozialgericht
- Rechtsbehelfe
• Kurzer Überblick über weitere relevante Rechtsnormen: Heimgesetz, Insolvenzrecht, Familienrecht, Gewaltschutzrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht
4. Seminartag (9:00 bis 17:00 Uhr) – Angela Roder
• Fachliche Grundlagen für die Definition und Analyse des Betreuungsbedarfs
- Unterschied zwischen Versorgung und Besorgung
- Voraussetzungen eigenverantwortlichen Handelns
• Überblick über die Verfahren und Handlungsprinzipien des Betreuungs(case)managements
• Erstgespräch: Gesprächsführung und Dokumentation
• Planung: Ziele und Maßnahmen
• Handeln nach Vereinbarung: Kontrakte mit den Klient/innen
• Auswertung der Betreuung mit den Klient/innen: „Nichts ohne uns über uns“
5. Seminartag (8:30 bis 12:30 Uhr) – Ulrike Schaffer und Catharina Meier
• Bericht aus der Praxis: Die Organisation eines Betreuerbüros
- Büroausstattung
- Arbeitsorganisation im beruflichen Alltag
- Netzwerke / Helferkreise
- Vertretungsregelungen
- Subjektive Faktoren
• Betreuung als Unternehmen
- Steuern und notwendige Versicherungen
- Vergütungssystem: Wie erreiche ich welchen Umsatz?
- Was ist bei der Existenzgründung zu beachten?
- Vorteile der Bürogemeinschaft
• Auswertung
Abschluss des Seminars nach einem gemeinsamen Mittagessen
Annette Hunke LL.M
Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin.
Alexander Laviziano M.A.
Leiter des Instituts für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb).
Sozialwissenschaftler, Berater (GwG) und Case Manager (DGCC).
Catharina Meier
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Systemische Familienberaterin, Berufsbetreuerin und Budgetassistentin.
Iris Peymann
Diplom-Politologin, Familientherapeutin (DGSF), Supervisorin (DGSF) und Berufsbetreuerin.
Angela Roder
Pädagogin und Case Managerin. Berufsbetreuerin. Konzeptentwicklung, Veröffentlichungen und Lehrtätigkeit zum Thema Fallsteuerung in der Betreuungsarbeit.
Ulrike Schaffer
Betriebswirtin, Verfahrenspflegerin, Berufsbetreuerin
Seminarort ist das Bildungszentrum „Haus am Schüberg“ bei Hamburg, Wulfsdorfer Weg 33, 22949 Ammersbek (vom Hamburger Hauptbahnhof mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Stunde erreichbar).
Die Fortbildung kostet 500,- Euro für Mitglieder des BdB und 650,- Euro für Berufsbetreuer/innen ohne Verbandsmitgliedschaft. In dem Preis enthalten sind 5 Seminartage und die Seminarunterlagen.
Zusätzlich können Sie beim BdB als Weiterbildungsanbieter einen Prämiengutschein einlösen (www.bildungspraemie.info). In diesem Fall übernimmt der Bund 50 Prozent Ihrer Seminarkosten. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
Für die Dauer des Seminars ist eine Unterkunft im Seminarhaus inklusive Vollpension vorgesehen und kann für 262,- Euro (Einzelzimmer mit Waschgelegenheit) bzw. 293,- Euro (Einzelzimmer mit WC und Dusche) pro Person und Woche gebucht werden. Der Vollpensionspreis beinhaltet Frühstück, Pausensnacks, Mittagessen, Kaffee und Kuchen und Abendessen.
Weitere inhaltliche und organisatorische Auskünfte erteilt Ihnen Herr Alexander Laviziano, ipb/BdB e.V., Tel. (040) 386 29 03 94, E-Mail: alexander.laviziano@bdb-ev.de.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die BdB-Geschäftsstelle, Brodschrangen 3-5, 20457 Hamburg, Tel. (040) 386 29 03-0, Fax (040) 38629 03-2, E-Mail: alexander.laviziano@bdb-ev.de.
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 01. März 2012
Ihre verbindliche Anmeldung wird entsprechend dem schriftlichen Eingang berücksichtigt. Sie verpflichten sich damit zur vollständigen Zahlung des Teilnahmeentgelts. Spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Die Gebühr für die Fortbildung und für die Übernachtung im Seminarhaus ist mit dem Kennwort (FOBI ES HH 2011) zum 09.09.2011 zu überweisen auf das Konto des BdB e.V. bei der Hamburger Sparkasse BLZ 200 505 50, Kto.-Nr. 1254 122 466.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zum Ablauf der Anmeldefrist wird kein Teilnahmeentgelt fällig. Bei Absagen, die nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgen, werden 50 Prozent des Teilnahmeentgelts fällig. Bei Absagen in der Woche vor Beginn der Fortbildung sowie bei Nichterscheinen wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Eine Zahlung in zwei Raten ist auf Anfrage möglich.