Der BdB fordert eine grundsätzliche Reform des Betreuungswesens und hat eine Konzeption hierzu erarbeitet. Betreuung hat sich in den vergangenen Jahren in viele Richtungen entwickelt und erfordert Wissen auf unterschiedlichen Feldern. Betreuung ist Soziale Arbeit und Teil eines Unterstützungssystems für Menschen mit komplexen Problemlagen. Der BdB setzt sich für eine Reform des Betreuungsrechts ein, damit kranke und behinderte Menschen auch zukünftig eine soziale Versorgung erhalten und damit am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Basierend auf seiner Berufsethik ist der BdB Interessenvertreter seiner Mitglieder und versteht sich ebenso als Lobbyist für die Klientinnen und Klienten.
Der BdB fordert die Anerkennung der Fachlichkeit, des Betreuungsmanagements. Betreuung ist Soziale Arbeit und Teil eines sozialen Unterstützungssystems. Betreuung gewährleistet den Zugang kranker und behinderter Menschen durch Unterstützung des Selbstmanagements und Vertretung in komplexen Problemlagen. Betreuung ist demnach auch Fallmanagement und weist Schnittstellen zu anderen Dienstleistungen auf. Die Anschlussfähigkeit von Betreuung ist notwendig – diese ist zu sichern durch die Anerkennung der Fachlichkeit und der Profession.
Der BdB fordert rechtliche und finanzielle Regelungen, die es beruflichen Betreuer/innen ermöglichen, trägerübergreifende Persönliche Budgets zu führen. Betreuerinnen und Betreuer sind auf Grundlage des Betreuungsmanagements fachlich prädestiniert, diese Aufgabe zu erfüllen.
Der Anspruch auf Betreuung in Form eines Betreuungsmanagements ist sozialrechtlich zu regeln (das Gericht entscheidet weiterhin über die Einrichtung einer Betreuung). Hintergrund: Für kranke und behinderte Menschen in komplexen Problemlagen wird es immer schwieriger, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Oft ist dieser Anspruch nur mit einer gerichtlich mandatierten Betreuung durchsetzbar. Mit einem Recht auf Betreuung erfolgt eine Gleichstellung behinderter Menschen.
Für die Unterstützung von Menschen in komplexen Problemlagen fordert der BdB die Einrichtung und Anerkennung von Geeigneten Stellen und deren Finanzierung. Geeignete Stellen sind Betreuungsbüros, Betreuungsvereine oder Berufsbetreuer/innen, die aufgrund bestimmter Qualifikationen per se behördlich anerkannt sind. Geeignete Stellen würden folgende Dienstleistungen erbringen:
• Betreuungen führen
• Budgetassistenzen führen
• Ehrenamtliche beraten
• Vorsorgevollmachten führen
• Unterstützung von Menschen in komplexen Problemlagen, die keinen Betreuungsbedarf haben
Menschen in komplexen Problemlagen sind oft auf die Beratung und Unterstützung von mehreren Dienstleistern angewiesen. Um Konflikte und/oder Überschneidungen zu vermeiden, muss dies koordiniert und aufeinander abgestimmt werden – durch ein unabhängiges Fallmanagement. Der BdB fordert, dass bei einer eingerichteten Betreuung das Fallmanagement bei der Betreuerin oder dem Betreuer angesiedelt wird. Begründung: Die Unterstützung von Menschen in komplexen Problemlagen braucht Klarheit im Fallgeschehen und in der Mandatierung.
Der Beruf Betreuung muss als Profession anerkannt werden. Hierzu sollten ein Masterstudiengang als Ausbildung vorausgesetzt werden, die Methodik des Betreuungsmanagements ebenso Grundlage für die Ausübung sein wie eine Qualitätssicherung (Qualitätsregister).
Das Ehrenamt in der Betreuung soll mehr gefördert werden. Hierzu müssen die Vereine zusätzliche Unterstützung für ihre Querschnittsaufgaben erhalten und Betreuungsbüros und Berufsbetreuer/innen in Form von Geeigneten Stellen (s.o.) für die fachliche Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen befähigt werden.