Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient/innen selbstverantwortlich. Oft wird eine Betreuung für mehrere Bereiche eingerichtet.
Gesundheitssorge
? ärztliche Behandlung sicher stellen
? Pflegedienste beauftragen
? Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
? Klinikbehandlung veranlassen
Vermögensregelung
? Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
? Unterhaltspflichten prüfen
? Schuldenregulierung einleiten
? Erbangelegenheiten regeln
? Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
? Verträge prüfen und abschließen
? Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
? Wohnraum erhalten
? Mietverträge prüfen und abschließen
? Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
? Interessen vertreten
? Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
? Ansprüche durchsetzen