Die Aufgabenkreise

Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient/innen selbstverantwortlich. Oft wird eine Betreuung für mehrere Bereiche eingerichtet.

 

Gesundheitssorge

? ärztliche Behandlung sicher stellen
? Pflegedienste beauftragen
? Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
? Klinikbehandlung veranlassen

 

Vermögensregelung

? Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
? Unterhaltspflichten prüfen
? Schuldenregulierung einleiten
? Erbangelegenheiten regeln
? Vermögen und Finanzen verwalten

 

Heimangelegenheiten

? Verträge prüfen und abschließen
? Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

 

Wohnungsangelegenheiten

? Wohnraum erhalten
? Mietverträge prüfen und abschließen
? Leben in der eigenen Wohnung sichern

 

Behördenangelegenheiten

? Interessen vertreten
? Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
? Ansprüche durchsetzen







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