Gestern machte die BdB-Kampagne in Sachsen Station.
Und in den nächsten zwei Tagen steht das rote Sofa in Thüringen: heute in Erfurt, morgen in Altenburg.
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So hat der Bundesfinanzhof am 15. Juni 2010 in einem vom BdB begleiteten Verfahren entschieden (Az. VIII R 14/09).
In dem jetzt vorliegenden Urteil heißt es u.a.: "Der erkennende Senat, auf den die alleinige Zuständigkeit für die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit übergegangen ist, geht unter Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung davon aus, dass die Einnahmen eines Berufsbetreuers ihrer Art nach nicht den Einkünften aus Gewerbetrieb, sondern den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind. Das gilt gleichermaßen für den berufsmäßigen Verfahrenspfleger, der Kraft seiner speziellen Kenntnisse – wie hier die Klägerin– insbesondere für Verfahren bestellt wird, die besondere Sachkunde erfordern."
Das Urteil ist auf der Homepage des BFH hinterlegt.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Urteils und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen finden Sie hier.
Lesen Sie die Pressemeldung des BdB zu diesem Thema.