Am Brückentag, den 10. Mai 2024, ist die Geschäftsstelle nicht erreichbar. Ab Montag, den 13. Mai 2024 sind wir wieder in gewohnter Form für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag! 

Merkblatt

Aufgaben von Betreuer*innen gegenüber Behörden und Trägern der Sozialversicherungen

Ein*e Betreuer*in wird gem. § 1814 Abs.1 BGB bestellt, wenn ein*e Volljährige*r auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine*ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Ein*e Betreuer*in darf dabei nur für die Aufgabenbereiche bestellt werden, in denen es erforderlich ist (§ 1815 Abs. 1 S. 3 BGB).